Betriebsfähigkeit durch wirksames Notfallmanagement sichern
Notfallfähigkeit als Betriebszustand definieren
Betriebsfähigkeit im Notfallmanagement bedeutet, dass eine Organisation auf ein plötzliches schädigendes Ereignis unmittelbar, koordiniert und mit vorbereiteten Mitteln reagieren kann. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Notfallhandbuch vorhanden ist. Rollen, Alarmierungswege, Ressourcen, technische Schutzfunktionen, Kommunikationsmittel und Sofortmaßnahmen müssen unter realen Bedingungen tatsächlich verfügbar und anwendbar sein. Für die Betreiberorganisation sind drei Zustände sinnvoll: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eine eingeschränkte Betriebsfähigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn ein primärer Alarmierungsweg ausgefallen ist, aber ein vorbereiteter Ersatzweg alle betroffenen Personen zuverlässig erreicht. Nicht betriebsfähig ist die Notfallorganisation, wenn wesentliche Verantwortlichkeiten ungeklärt, notwendige Notfallmittel nicht verfügbar oder kritische Alarm- und Meldewege nicht funktionsfähig sind. Maßstab ist die Fähigkeit, Menschen zu schützen, Gefahren einzudämmen, Schäden zu begrenzen und den Betrieb soweit möglich kontrolliert zu stabilisieren. Notfallmanagement ist damit die unmittelbare Reaktionsfähigkeit zwischen Prävention und weiterführender Krisen- oder Wiederherstellungsorganisation.
