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Notfallmanagement: Qualifizierung

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Betriebliches Notfallmanagement: Qualifizierungsmöglichkeiten, Befähigungen und Mehrwerte

Betriebliches Notfallmanagement: Qualifizierungsmöglichkeiten, Befähigungen und Mehrwerte

In jedem Unternehmen kann es zu Notfällen und Krisensituationen kommen – sei es ein medizinischer Notfall, ein Brand, ein technischer Ausfall oder eine Naturkatastrophe. Um in solchen Situationen schnell und angemessen reagieren zu können, ist ein gut strukturiertes betriebliches Notfallmanagement essenziell. Dies umfasst nicht nur den Aufbau von Alarm- und Rettungsplänen, sondern auch die gezielte Qualifizierung von Mitarbeitenden. Die Qualifizierungsmöglichkeiten in Bezug auf das betriebliche Notfallmanagement in Deutschland sind vielfältig und reichen von grundlegenden Erste-Hilfe-Kursen bis hin zum spezialisierten Krisenmanagement. Jede Stufe der Ausbildung erfüllt eine wichtige Funktion und trägt dazu bei, den Schutz von Mitarbeitenden, Sachwerten und der Unternehmensreputation sicherzustellen. Die Investition in Schulungen und Weiterbildungen lohnt sich sowohl für Unternehmen, die ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und Ausfallrisiken minimieren, als auch für die Mitarbeitenden, die Fachwissen erwerben und ihre persönliche Sicherheit wie auch Karriereperspektiven stärken.

Langfristig wirkt ein professionelles Notfallmanagement als Wettbewerbsvorteil, da es das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitenden in das Unternehmen stärkt. Wichtig ist, den Qualifizierungsbedarf regelmäßig zu überprüfen, die verantwortlichen Personen kontinuierlich fortzubilden und alle Akteure im Unternehmen in das Notfallkonzept einzubeziehen. Nur so gelingt es, in kritischen Situationen schnell, effizient und sicher zu handeln.

Ersthelfer im Betrieb

Beschreibung und Rechtsgrundlage

  • Aufgabe: Ersthelfer sind geschulte Mitarbeitende, die bei medizinischen Notfällen im Betrieb Erste Hilfe leisten.

  • Rechtliche Grundlage: In Deutschland sind Unternehmen laut DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) und § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern zu stellen.

Befähigungen und Berechtigungen

  • Befähigungen: Nach erfolgreicher Absolvierung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs gemäß DGUV Grundsatz 304-001 können Mitarbeitende als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden.

  • Berechtigungen: Ersthelfer sind autorisiert, im Ernstfall Erste Hilfe zu leisten und einfache lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten (z. B. stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Nutzung eines AED).

Aufwand und Dauer

  • Lehrgangsdauer: Grundkurs üblicherweise 9 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten).

  • Auffrischung: Alle zwei Jahre muss eine Fortbildung (9 UE) erfolgen, um den Status als Ersthelfer aufrechtzuerhalten.

  • Kosten: Die Kosten übernimmt in der Regel die Unfallversicherung des Unternehmens (z. B. Berufsgenossenschaft).

Wert für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Unternehmen: Erfüllt gesetzliche Vorgaben und erhöht die betriebliche Sicherheit. Bei Unfällen kann schnell reagiert werden, um Folgeschäden zu vermindern.

  • Mitarbeitende: Kenntnisse der Ersten Hilfe sind nicht nur im Betrieb, sondern auch privat von hohem Nutzen und steigern das persönliche Verantwortungsbewusstsein.

Beschreibung und Rechtsgrundlage

  • Aufgabe: Brandschutzhelfer unterstützen bei der Brandverhütung, erkennen Brandgefahren frühzeitig und leiten erste Löschmaßnahmen ein. Evakuierungshelfer koordinieren und begleiten die Räumung von Gebäuden im Notfall.

  • Rechtliche Grundlage: Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) muss eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern vorhanden sein. Für die Evakuierung gilt ASR A2.3 („Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“).

Befähigungen und Berechtigungen

  • Brandschutzhelfer: Erlernen des Umgangs mit Handfeuerlöschern, Erkennen von Brandursachen, Einleitung erster Löschmaßnahmen, Alarmierung der Feuerwehr.

  • Evakuierungshelfer: Erstellen von Evakuierungsplänen (in Zusammenarbeit mit Fachkräften), Einweisen von Mitarbeitenden im Notfall, Koordination und Kontrolle beim Verlassen des Gebäudes.

Aufwand und Dauer

  • Lehrgangsdauer: Ein bis zwei Tage, je nach Ausbildungsumfang und Praxisteil (Löschübung).

  • Kosten: Abhängig vom Anbieter (z. B. Feuerwehr, private Schulungsunternehmen, Berufsgenossenschaften). Durchschnittlich zwischen 100 und 300 Euro pro Teilnehmenden.

Wert für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Unternehmen: Gesicherte Einhaltung der Brandschutzvorschriften und hohe Kompetenz im Brandfall. Ein rasches Eingreifen kann Personen- und Sachschäden reduzieren.

  • Mitarbeitende: Erhöhte persönliche Sicherheit und Kompetenz. Das Wissen um Brandschutzmaßnahmen ist auch im Privaten hilfreich (z. B. Umgang mit Feuerlöschern, Entstehungsbränden).

Beschreibung und Rechtsgrundlage

  • Aufgabe: Sicherheitsbeauftragte sind im Betrieb das Bindeglied zwischen Führungsebene, Mitarbeitenden und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie unterstützen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, geben Hinweise auf Gefährdungen und fördern die Sicherheit im Unternehmen.

  • Rechtliche Grundlage: Gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Befähigungen und Berechtigungen

  • Befähigungen: Der Sicherheitsbeauftragte erhält Grundlagenwissen zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Notfallmanagement, um potenzielle Risiken zu erkennen und zu melden.

  • Berechtigungen: Keine disziplinarischen Eingriffsrechte, jedoch ein Mitspracherecht in Sicherheitsfragen und enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Aufwand und Dauer

  • Lehrgangsdauer: Zwischen 2 und 5 Tagen, je nach Anbieter.

  • Kosten: Variiert stark; teilweise werden Schulungen von den Berufsgenossenschaften kostenfrei angeboten.

Wert für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Unternehmen: Entlastung der Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch operative Unterstützung. Bessere Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und -konzepten.

  • Mitarbeitende: Aufbau von Fachwissen im Bereich Arbeitssicherheit, Steigerung des eigenen Profils im Unternehmen und Erfüllung einer verantwortungsvollen Rolle.

Beschreibung und Rechtsgrundlage

  • Aufgabe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sie sind maßgeblich an der Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen sowie am Notfall- und Krisenmanagement beteiligt.

  • Rechtliche Grundlage: Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 müssen Unternehmen je nach Größe und Gefährdungspotenzial eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.

Befähigungen und Berechtigungen

  • Befähigungen: Umfassende Qualifikation im Bereich Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Notfallorganisation, Gefahrstoffmanagement etc.).

  • Berechtigungen: Offizielle Bestellung als Sifa. Beratende Funktion gegenüber Geschäftsleitung und Führungskräften. Kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitenden, aber ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht in Sicherheitsbelangen.

Aufwand und Dauer

  • Ausbildungsdauer: Mehrstufige Ausbildung mit Präsenz- und Selbstlernphasen. Insgesamt ca. 1,5 bis 2 Jahre berufsbegleitend.

  • Kosten: Mehrere tausend Euro (Variiert je nach Bildungsanbieter; häufig übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, wenn die Person im Unternehmen als Sifa tätig sein soll).

Wert für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Unternehmen: Essenzielle Rolle für ein systematisches Arbeitsschutz- und Notfallmanagement. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

  • Mitarbeitende: Qualifizierung bietet exzellente Karrieremöglichkeiten, da Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland einen hohen Stellenwert hat.

Beschreibung und Rechtsgrundlage

  • Aufgabe: Betriebliche Krisen- und Notfallmanager übernehmen die strategische Planung und Koordination von Notfall- und Krisensituationen (z. B. Katastrophenpläne, Pandemiekonzepte, Reaktionen auf IT-Ausfälle, Lieferkettenprobleme).

  • Rechtliche Grundlagen: Gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Verpflichtungen ergeben sich jedoch aus verschiedenen Vorschriften (ArbSchG, BSI-Gesetz, branchenspezifische Regelungen), sowie aus den Vorgaben der Versicherer. Viele Unternehmen bauen intern eine entsprechende Position auf.

Befähigungen und Berechtigungen

  • Befähigungen: Fundiertes Wissen im Risiko- und Krisenmanagement (Analyse, Prävention, Planung, Training von Szenarien, Kommunikation im Krisenfall).

  • Berechtigungen: Direkte Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und internen Krisenstäben. Autorität, Notfallpläne zu erstellen und Mitarbeitende im Krisenfall zu instruieren.

Aufwand und Dauer

  • Ausbildungsdauer: Abhängig von der Art der Weiterbildung (Zertifikatslehrgang, Aufbaustudium, Inhouse-Schulung). Zertifikatslehrgänge dauern häufig einige Tage bis Wochen, Studiengänge (z. B. „Risk and Crisis Management“) 1 bis 2 Jahre.

  • Kosten: Zwischen einigen hundert Euro für Kurzlehrgänge bis zu mehreren tausend Euro für umfangreichere Ausbildungen oder akademische Studien.

Wert für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Unternehmen: Professionelles Krisen- und Notfallmanagement schützt vor hohen finanziellen und reputationsbezogenen Schäden. Ganzheitliche Betrachtung aller Risikobereiche und nachhaltige Krisenprävention.

  • Mitarbeitende: Qualifikation im Krisenmanagement steigert die persönliche Karriereperspektive. Hohe Verantwortung, starker Bezug zu strategischen Unternehmensentscheidungen.

Gefahrgutbeauftragter

  • Aufgabe: Verantwortlich für die Einhaltung von Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Gütern.

  • Rechtliche Grundlage: Geregelt in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

  • Ausbildung: Prüfungen bei der zuständigen IHK, Dauer je nach Umfang 1–3 Tage inkl. Prüfung.

Strahlenschutzbeauftragter

  • Aufgabe: Für Unternehmen relevant, die mit strahlenden Stoffen oder Röntgengeräten arbeiten.

  • Rechtliche Grundlage: Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

  • Ausbildung: Spezielle Lehrgänge (1–2 Wochen), Abschluss mit behördlicher Anerkennung.

Zusätzliche Seminare und Workshops

  • Evakuierungsübungen und Katastrophenschutz: Praktische Übungen, meist wenige Stunden bis Tage.

  • Psycho-soziale Notfallversorgung (PSNV): Fokus auf menschliche Betreuung in Ausnahmesituationen.

Wichtige Aspekte bei der Auswahl und Umsetzung von Qualifizierungen

  • Bedarfsanalyse: Vor der Schulung von Mitarbeitenden sollte eine genaue Bedarfsanalyse (z. B. Gefährdungsbeurteilung) erfolgen, um Art und Umfang der Qualifizierung zu bestimmen.

  • Regelmäßige Fortbildungen: Gesetzliche Vorschriften schreiben in vielen Bereichen (Ersthelfer, Brandschutzhelfer) Wiederholungen und Auffrischungen vor.

  • Dokumentation: Alle durchgeführten Schulungen, Prüfungen und Befähigungen sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Ernstfall und gegenüber Aufsichtsbehörden den Nachweis führen zu können.

  • Awareness-Kampagnen: Neben den spezifischen Qualifizierungen ist es sinnvoll, alle Mitarbeitenden regelmäßig für Sicherheits- und Notfallthemen zu sensibilisieren (z. B. Evakuierungsübungen, Infobroschüren).

  • Koordination zwischen den Rollen: Ein erfolgreiches Notfallmanagement erfordert klare Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten. Alle Verantwortlichen – von Ersthelfern bis hin zum Krisenmanager – müssen im Ernstfall reibungslos zusammenarbeiten.