Notfallhandbuch
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Notfallhandbuch
Dieses Notfallhandbuch gilt für alle Personen im Gebäude – Beschäftigte, Fremdfirmenangehörige und Besucher – und soll sicherstellen, dass im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist. Es beschreibt die betriebsspezifische Notfallvorsorge und -reaktion in umfassender Detailtiefe, sodass es sofort im Arbeitsalltag eingesetzt werden kann.
Das Handbuch soll Risiken minimieren und im Ereignisfall Leben und Gesundheit schützen sowie Sachwerte erhalten. Es umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, von der Verhütung und Vorbereitung bis zur akuten Reaktion und Nachsorge bei Notfällen. Berücksichtigt werden sämtliche üblichen Notfallszenarien (Brand, Gefahrstoffaustritt, Stromausfall, Hochwasser, IT-Ausfall, Amok/Bedrohungslage, medizinischer Notfall etc.), die für diesen Standort relevant sind. Das Handbuch richtet sich an alle Mitarbeiter und eingebundenen Partnerfirmen und ist für beide Schichten gleichermaßen verbindlich. Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass alle unterstellten Personen regelmäßig unterwiesen werden und Zugriff auf das Handbuch haben.
Rechtliche Grundlagen
Die Inhalte dieses Handbuchs erfüllen die gesetzlichen Anforderungen u.a. aus §10 Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Hamburger Bauordnung (HBauO) sowie den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und weiterer einschlägiger Vorschriften. Gemäß §10 ArbSchG muss der Arbeitgeber Notfallmaßnahmen für Brandereignisse, Explosionen, unkontrollierten Stoffaustritt und sonstige gefährliche Störungen planen, treffen und überwachen. Dazu zählen insbesondere Alarm- und Notfallpläne auch für unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Amokläufe oder Überfälle. Weiterhin verlangt §4 (4) ArbStättV die Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen (bei entsprechender Größe/Gefährdung der Arbeitsstätte) sowie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen. Die im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe sind gemäß §6 GefStoffV in einem Verzeichnis mit Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter zu führen – dieses Gefahrstoffkataster ist dem Handbuch als Anhang beigefügt. Sämtliche organisatorischen Strukturen der betrieblichen Ersten Hilfe und des Brandschutzes sind abgedeckt: Die vorgeschriebenen Mindestzahlen an Ersthelfern und Brandschutzhelfern sind benannt und die Bestimmungen der DGUV werden beachtet (z.B. DGUV Vorschrift 1 und einschlägige DGUV-Informationen). Die Hamburger Bauordnung und technischen Regeln stellen sicher, dass bauliche Voraussetzungen wie ausreichende Rettungswege, Brandabschnitte und Notausgänge gegeben sind – diese werden im Evakuierungskonzept berücksichtigt (notwendige Treppenräume und Ausgänge ins Freie dienen als sichere Bereiche im Notfall). Insgesamt entspricht das Notfallhandbuch dem Stand der Technik sowie den Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für IT-Notfallmanagement.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Eine klare Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten ist für ein effektives Notfallmanagement unerlässlich. Im Folgenden werden alle relevanten Rollen der Notfallorganisation benannt, inklusive der Integration der betrieblichen Akteure (z.B. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Notfallteam) sowie der externen Partner (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Fremdfirmen). Jeder Rolleninhaber muss über seine Aufgaben im Notfall schriftlich informiert sein und regelmäßig geschult werden.
Betrieblicher Notfallleiter / Einsatzleiter: Im Ernstfall übernimmt ein benannter Notfallleiter (i.d.R. der Betriebsleiter oder ein Vertreter) die Gesamtkoordination vor Ort. Er beurteilt die Lage, entscheidet über Alarmierung externer Stellen und Evakuierung und kommuniziert mit den Einsatzkräften. Der Notfallleiter trägt eine besondere Kennwest (z.B. rote Weste) zur leichten Erkennbarkeit. Er sammelt alle Informationen vom Notfallteam, trifft Entscheidungen zu Gegenmaßnahmen und gibt die Anweisung für die Wiederaufnahme des Betriebs erst nach vollständiger Gefahrenbeseitigung.
Sicherheitsbeauftragte: Die im Unternehmen gemäß SGB VII §22 bestellten Sicherheitsbeauftragten unterstützen die Unfallverhütung im Alltag und stehen im Notfall beratend zur Seite. Sie haben ein Auge auf potentielle Gefahrenquellen und können im Ereignisfall wertvolle Hinweise geben (z.B. zu örtlichen Risiken, zu evakuierenden Bereichen, zu besonders schutzbedürftigen Personen). Sicherheitsbeauftragte sind keine Einsatzleiter, aber wichtige Multiplikatoren für Arbeitssicherheit, die auch in die Prävention und Nachbereitung von Notfällen (Unfalluntersuchung) eingebunden sind.
Ersthelferinnen und Ersthelfer: Es sind ausreichend betriebliche Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1 benannt und ausgebildet. Im Verwaltungs-/Bürobereich entspricht ihre Anzahl mindestens 5% der Beschäftigten, in Produktionsbereichen mindestens 10%, sodass in jeder Schicht und in jedem Gebäudeteil genug Ersthelfer präsent sind. Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten medizinischen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes qualifizierte Erste Hilfe. Sie kennen den Standort der Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Materialien und des Automatisierten Externen Defibrillators (AED), falls vorhanden. Ihre Namen und Kontaktdaten sind unter den Notrufnummern ausgehängt. Der Schichtleiter stellt sicher, dass pro Schicht die geforderte Anzahl Ersthelfer anwesend ist (bei Ausfällen durch Urlaub/Krankheit wird ggf. Ersatz organisiert). Alle Ersthelfer absolvieren die vorgeschriebenen Fortbildungen alle 2 Jahre, und die Qualifikationsnachweise sind im Anhang hinterlegt.
Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer: Vom Arbeitgeber wurde eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern bestellt, die durch Ausbildung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen befähigt sind. Bei normaler Brandgefährdung (z.B. im Bürotrakt) gilt ein Richtwert von ca. 5% der Beschäftigten als ausreichend ausgebildet. Angesichts der Fertigung und Lagerhaltung (mit erhöhter Brandlast) wurde die Quote hier erhöht; außerdem wurden Schichtbetrieb sowie mögliche Abwesenheiten berücksichtigt, sodass pro Schicht stets genügend geschulte Brandschutzhelfer anwesend sind. Die Brandschutzhelfer kennen die Standorte und Handhabung der vorhandenen Feuerlöscher, Wandhydranten und sonstigen Löschmittel. Aufgabe im Brandfall: Entstehungsbrände sofort bekämpfen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist, und die Räumung unterstützen. Sie achten darauf, dass Türen geschlossen werden (nicht verschlossen) und helfen ggf. bei der Evakuierung weniger mobiler Personen. Ihre Ausbildung wird gemäß ASR A2.2 alle 3-5 Jahre durch Unterweisung mit Löschübung aufgefrischt.
Evakuierungshelfer / Räumungshelfer: Für die geordnete Räumung des Gebäudes sind Evakuierungshelfer benannt (in vielen Fällen decken die Brandschutzhelfer diese Rolle mit ab). Sie bekommen im Alarmfall spezielle Warnwesten (z.B. gelb) und überprüfen ihre zugewiesenen Bereiche. Konkret durchsuchen sie beim Evakuierungsalarm die Büroräume, Sanitäranlagen und sonstige Räume in ihrem Abschnitt, um sicherzustellen, dass niemand zurückgeblieben ist. Sie treiben zur Eile an, ohne in Panik zu versetzen, und melden dem Notfallleiter bzw. an der Sammelstelle, wenn ihr Bereich vollständig geräumt ist. Besonderheit: Die Evakuierungshelfer achten auch darauf, betriebsfremde Personen (Besucher, Fremdfirmenpersonal) hinaus zu begleiten und zum Sammelplatz zu führen, da diese die Örtlichkeiten nicht so gut kennen wie die Belegschaft. Insgesamt sorgen Evakuierungshelfer für einen schnellen, aber kontrollierten Ablauf der Räumung.
Notfallteam / Krisenstab: Das unternehmensinterne Notfallteam setzt sich aus den oben genannten Akteuren zusammen (Einsatzleiter, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt falls verfügbar, Sicherheitsbeauftragter, Leitende der Werksicherheit, etc.) und weiteren Schlüsselpersonen wie z.B. dem IT-Administrator für IT-Störungen oder dem Facility-Manager für technische Probleme. Die Zusammensetzung kann je nach Szenario variieren – z.B. wird bei IT-Ausfall der IT-Verantwortliche federführend sein, bei Hochwasser der Facility-Manager, etc. Das Notfallteam kommuniziert über festgelegte Kanäle (z.B. ein interner Notfall-Messenger oder Telefonkonferenz) und trifft sich im Ereignisfall an einem definierten Notfall-Koordinationspunkt (z.B. dem Sicherheitszentrum am Haupteingang oder einem alternativ sicheren Ort, je nach Lage). Dieses Team beurteilt ständig die Lageentwicklung und initiiert Eskalationsmaßnahmen (Alarmierung externer Stellen, Pressestelle informieren, etc.). Die Mitglieder des Notfallteams sowie ihre Stellvertreter sind in der Kommunikationskette benannt. Zusätzlich existiert für Großschadensereignisse ein übergeordneter Krisenstab der Unternehmensgruppe, mit dem das lokale Notfallteam bei Bedarf in Verbindung tritt.
Externe Partner und Behörden: Eine wirksame Notfallbewältigung erfordert die Einbindung externer Hilfs- und Ordnungskräfte. Bereits im Vorfeld wurden Zuständigkeiten und Kontakte mit Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst sowie anderen relevanten Behörden (z.B. Katastrophenschutz, Umweltbehörde im Gefahrstofffall) abgestimmt. Für bestimmte Szenarien stehen externe Fachfirmen bereit, etwa ein Wartungsdienstleister für die Sprinkleranlage (im Störungsfall) oder ein Umwelt-Sachverständiger bei Chemieunfällen. Alle externen Kontaktstellen mit ihren 24/7-Notfallnummern sind im Kommunikationsplan-Anhang aufgeführt. Im Ereignisfall übernimmt der betriebliche Notfallleiter die Rolle des Ansprechpartners für anrückende Behörden und Einsatzkräfte, um Informationen auszutauschen und Maßnahmen abzustimmen. Hinweis: Bei Gewaltandrohung/Amok werden Maßnahmen eng mit der Polizei koordiniert, und die Gefährdungsbeurteilung ist entsprechend erweitert worden.
Fremdfirmen und Besucher: Fremdfirmenmitarbeiter (Handwerker, Dienstleister etc., die vorübergehend im Betrieb tätig sind) sowie Besucher müssen in die Notfallorganisation integriert werden. Bereits bei der Anmeldung bzw. Einweisung erhält jede fremde Person Informationen über die wichtigsten Verhaltensregeln im Notfall, insbesondere Alarmierung und Fluchtwege/Sammelplätze. Besucher werden vom jeweiligen Mitarbeiter, den sie besuchen, im Alarmfall mitgeführt. Fremdfirmen sind vertraglich verpflichtet, die Sicherheitsunterweisungen zu beachten; für längerfristig tätige Kontraktoren werden gemeinsam Sicherheitsmaßnahmen geplant und abgestimmt. Im Evakuierungsfall unterstützen die betreuenden Beschäftigten bzw. die Evakuierungshelfer die Fremdfirmenangehörigen dabei, den Sammelplatz zu erreichen. Zudem wird bei Evakuierungsübungen darauf geachtet, dass anwesende Fremdfirmen einbezogen werden – entweder durch tatsächliche Teilnahme oder mindestens durch anschließende Nachbesprechung der Abläufe. Alle betriebsexternen Personen sind angehalten, den Anweisungen des Notfallpersonals (z.B. Sicherheitsdienst, Evakuierungshelfern) unbedingt Folge zu leisten.
Eskalationsstufen und Kommunikationskette
Jeder Notfall wird nach vordefinierten Eskalationsstufen bewertet, um angemessene Maßnahmen einzuleiten. Grundsätzlich gilt: Im Zweifel lieber eine Stufe höher einstufen und Hilfe anfordern, anstatt eine Gefahr zu unterschätzen. Die Kommunikations- und Alarmwege müssen schnell, zuverlässig und für alle Beteiligten verständlich sein. Nachfolgend sind die Eskalationsstufen sowie die zugehörige Melde- und Kommunikationskette beschrieben:
Stufe 1 – Interner Zwischenfall: Ein begrenztes Ereignis, das mit eigenen Mitteln beherrscht werden kann (z.B. Entstehungsbrand im Papierkorb, kurzer Stromausfall, kleiner Chemikalienaustritt ohne Gefahrstofffreisetzung). Maßnahmen: Der Entdecker informiert sofort den direkten Vorgesetzten oder ruft die interne Notfallnummer an (z.B. Telefon "444" als betriebliches Notfall-Telefon). Kleinere Entstehungsbrände können durch geschulte Mitarbeiter gelöscht werden (Feuerlöscher einsetzen), erst-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen werden eingeleitet etc. Parallel alarmiert der Vorgesetzte je nach Lage einen der Notfallteam-Mitglieder (z.B. Sicherheitsfachkraft oder Facility-Manager). Die Situation wird beobachtet, ob eine Entwarnung möglich ist oder eine Höherstufung nötig wird. Kommunikation: Kleinere Vorfälle werden im internen Führungskreis kommuniziert (Schichtleiter informiert Betriebsleiter, Sicherheitsingenieur etc. über den Vorfall und die getroffenen Maßnahmen). Eine Dokumentation im Betriebstagebuch oder Unfallmeldeformular erfolgt. Externe Stellen müssen i.d.R. nicht hinzugezogen werden, außer zur Vorsicht (z.B. Arbeitsmediziner bei Verletzung zur Nachschau).
Stufe 2 – Erheblicher Notfall: Ein Ereignis mittleren Umfangs, das eine geplante Alarmierung auslöst und ggf. externe Hilfe erforderlich macht. Beispiele: ein Feuer, das nicht sofort gelöscht werden kann; Austritt eines gefährlichen Stoffes; ein medizinischer Notfall mit bewusstloser Person; Ausfall der IT-Infrastruktur, der den Betrieb erheblich stört; Hochwasserwarnung für den Standort. Maßnahmen: Unverzüglich wird die interne Alarmierung ausgelöst (durch Betätigung des Handfeuermelders bzw. automatischen Brandalarms oder telefonisch durch die Meldung an die Leitwarte/Rezeption, die dann einen Alarm ausruft). Zeitgleich oder unmittelbar danach erfolgt die Benachrichtigung externer Einsatzkräfte über Notruf (112), wenn Menschenleben oder erhebliche Sachwerte in Gefahr sind – beispielsweise Feuerwehr und Rettungsdienst bei Brand/Gefahrstoff, Rettungsdienst bei Unfall, Polizei je nach Lage. Der Notfallleiter und das Notfallteam werden umgehend informiert (z.B. via Gruppenanruf oder Alarm-SMS). Das Gebäude bzw. der betroffene Bereich wird teilweise oder vollständig evakuiert (siehe Evakuierungskonzept). Alle Mitarbeitenden begeben sich zu den Sammelplätzen, die Kommunikation dorthin erfolgt über Durchsagen oder Lautsprecher. Kommunikationskette: Der zuerst informierte interne Ansprechpartner (etwa der Empfang oder Sicherheitsdienst) setzt einen vordefinierten Alarmplan in Kraft: Er verständigt per Rundruf alle Mitglieder des Notfallteams und nennt Stichworte wie “Brand Halle 2 – Feuerwehr 112 verständigt – Evakuierung läuft”. Jeder alarmierte Notfallteam-Angehörige hat definierte Aufgaben: z.B. ruft der Sicherheitsingenieur bei Stufe 2 den zuständigen Sachgebietsleiter an; die Assistenz der Geschäftsführung informiert die Unternehmensleitung; der IT-Leiter bei IT-Ausfall alarmiert das zentrale IT-Notfallteam etc. – diese Alarmierungs- und Kommunikationskette ist im Anhang als Flussdiagramm dargestellt. Wichtig: Telefonlisten und Kontaktdaten werden laufend aktualisiert, damit im Ernstfall alle erforderlichen Personen schnell erreicht werden können. Sollte ein Kommunikationsweg ausfallen (z.B. Telefonanlage defekt), gibt es Ausweichwege (Betriebsfunkgerät, Mobiltelefon, Boten).
Stufe 3 – Kritischer Notfall / Großschadenslage: Ein umfassender Ernstfall, der das Unternehmen erheblich betrifft und vollumfängliche externe Unterstützung erfordert. Beispiele: Großbrand, Explosion, großflächige Überschwemmung, Amoklage mit mehreren Verletzten, länger andauernder Stromausfall in Kombination mit Gefahr für Personen. Maßnahmen: Maximale Alarmierung: Sofort Notruf 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst; Polizei über 110 bei Sicherheitslagen) – ggf. Meldung als Großschaden, damit Leitstelle weitere Kräfte (Technisches Hilfswerk, Katastrophenschutz) entsendet. Vollständige Evakuierung des Standortes wird eingeleitet. Das Notfallteam tritt vollständig zusammen und ggf. der externe Krisenstab wird hinzugezogen. Eine Meldung an die Aufsichtsbehörden (zuständiges Amt für Arbeitsschutz oder Umwelt, je nach Fall) und an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) erfolgt, sobald die akute Gefahr unter Kontrolle ist. Kommunikationskette: Neben der internen Alarmierung wie bei Stufe 2 erfolgt jetzt auch die Information an alle Beschäftigten, z.B. mittels Push-Nachricht an Firmenhandys (“Standort räumen – Sammelplatz aufsuchen”) und Lautsprecher-Durchsagen. Die Geschäftsführung oder ein Pressesprecher wird eingeschaltet, um ggf. Medienanfragen zu koordinieren. Im Krisenfall wird ein Lagezentrum eingerichtet (z.B. im Konferenzraum nahe Sammelplatz A, sofern nicht betroffen), wo Notfallteam und Behörden sich abstimmen. Von dort aus werden regelmäßig Lageupdates über alle Kanäle an die Mitarbeitenden gegeben, um Gerüchten vorzubeugen. Nach Bewältigung des kritischen Notfalls organisiert der Notfallleiter eine Abschlussbesprechung mit allen Beteiligten und leitet die Rückkehr zum Normalbetrieb ein, sobald freigegeben.
Besondere Kommunikationsmittel:
Zusätzlich zu Telefon und Alarmanlage gibt es im Betrieb an strategischen Stellen Manuelle Handalarmmelder (rote Druckknöpfe für Feueralarm) und Lautsprecher/PA-Systeme für Durchsagen. Für den Fall eines IT-Ausfalls oder Ausfalls der Telefonanlage liegen analoge Signalhörner und Megafone bereit, um Alarm zu geben. Außerdem sind betriebliche Handfunkgeräte an das Notfallteam verteilt, um unabhängig von der Telefoninfrastruktur kommunizieren zu können. Alle wichtigen Rufnummern (intern und extern) sowie Funkkanäle sind im Kommunikationsplan (Anhang) zusammengefasst. Die Alarmierungswege und Eskalationsstufen werden mindestens einmal jährlich in einer Notfallübung getestet und die Erfahrungen daraus fließen in Anpassungen der Alarmpläne ein.
(Hinweis: Siehe Anhang – Kommunikationsplan mit detaillierter Alarmierungskaskade und aktuellen Telefonlisten.)
Im Folgenden sind konkrete Handlungsanweisungen für die wichtigsten Notfallszenarien beschrieben. Jeder Beschäftigte sollte diese Anweisungen kennen und im Ernstfall befolgen. Grundprinzip in jedem Szenario: Ruhe bewahren, Gefahrenbereich meiden, andere warnen und Hilfe holen.* Die Notfallmaßnahmen sind jeweils so formuliert, dass zuerst lebensrettende Sofortmaßnahmen genannt werden, gefolgt von sekundären Aktionen und Hinweisen für spezielle Situationen.
Brand
Erkennen eines Brandes: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, bei Wahrnehmung von Rauch, Feuer oder Brandgeruch umgehend Alarm zu schlagen. Dies kann automatisch durch die Brandmeldeanlage (Rauch-/Wärmemelder in den Räumen) geschehen oder manuell durch Druck auf einen Feuermelder (rote Kästen an den Wänden) bzw. durch Telefonruf an die interne Notfallnummer. Sobald die Brandmeldeanlage auslöst, ertönt ein durchdringender Alarmton und ggf. eine Sprachdurchsage “Achtung, Feueralarm – verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Wege!”.
Sofortmaßnahmen im Brandfall: Bewahren Sie Ruhe und benachrichtigen Sie andere Personen in unmittelbarer Nähe (Ruf “Feuer!”). Versuchen Sie nur dann einen Löschversuch, wenn es sich um einen kleinen Entstehungsbrand handelt und Sie sich nicht in Gefahr bringen – hierzu stehen Feuerlöscher bereit (an grünen Schildern mit weißem Feuerlöscher-Symbol gekennzeichnet). Geschulte Brandschutzhelfer sollen Entstehungsbrände bekämpfen, alle anderen beginnen unverzüglich mit der Evakuierung. Schließen Sie Türen zum Brandraum (nicht abschließen), um Rauch- und Feuerausbreitung zu verzögern. Kein Aufzug benutzen! Gehen Sie zügig, aber ohne Panik zum nächstgelegenen Notausgang und verlassen Sie das Gebäude. Hilfsbedürftige Personen sind zu unterstützen.
Alarmierung externer Hilfe: Sobald ein größerer Brand erkennbar ist oder der erste Löschversuch misslingt, ist umgehend die Feuerwehr (Notruf 112) zu verständigen – falls die Brandmeldeanlage nicht bereits automatisch die Leitstelle alarmiert hat. Geben Sie möglichst genaue Angaben: Wo brennt es (Adresse, Gebäude-/Bereichsbezeichnung, Etage)? Was brennt (Art des Feuers, z.B. elektrische Anlage, Flüssigkeiten)? Sind Menschen in Gefahr oder verletzt? Der/Die Meldende bleibt nach Möglichkeit in der Nähe, um die Feuerwehr einzuweisen, jedoch außerhalb des Gefahrenbereichs.
Evakuierung und Sammelplatz: Lösauslösung der Brandmeldeanlage bedeutet vollständige Räumung des Gebäudeteils – folgen Sie den Fluchtwegschildern ins Freie und zum Sammelplatz (siehe Evakuierungskonzept). Die Evakuierungshelfer kontrollieren Toiletten und Nebenräume. Am Sammelplatz wird Anwesenheit geprüft; melden Sie der Aufsicht, wenn jemand vermisst wird, der sich womöglich noch im Gebäude befindet. Diese Information wird sofort an die Feuerwehr-Einsatzleitung weitergegeben, damit eine gezielte Menschenrettung erfolgen kann. Niemand darf das Gebäude wieder betreten, bis die Feuerwehr “Feuer aus” und Freigabe meldet.
Besondere Hinweise: In explosionsgefährdeten Bereichen (z.B. Lacklager) ist auf mögliche Detonationsgefahr zu achten – entfernen Sie sich schnellstmöglich weit genug. Bei Feuer in einem Serverraum oder elektrischem Schaltraum denken Sie an die Gefahr eines Stromschlags – halten Sie Abstand zu spannungsführenden Teilen; sofern vorhanden, nutzen Sie CO₂-Löscher (besser für Elektrik) anstatt Wasser. Rauch ist die größte unmittelbare Gefahr: kriechen Sie bei starker Rauchentwicklung in Bodennähe, benutzen Sie eine Fluchtfiltermaske falls im Flur verfügbar. Sollte der Fluchtweg abgeschnitten sein, bleiben Sie im Raum, schließen die Tür und machen Sie sich am Fenster bemerkbar – die Feuerwehr rettet Sie.
Nach dem Brand: Die Einsatzleitung (Feuerwehr zusammen mit betrieblichem Notfallleiter) entscheidet, wann das Gebäude betreten werden kann. Es erfolgt eine Ursachenanalyse (falls ein technischer Defekt oder Vorsatz vorlag, entsprechend Maßnahmen einleiten). Ein betrieblicher Unfallbericht wird erstellt. Gegebenenfalls ist eine Meldung an die Versicherung und Berufsgenossenschaft nötig, vor allem falls Verletzte zu beklagen sind. Betroffene Mitarbeiter werden im Bedarfsfall durch das Unternehmen betreut, z.B. medizinisch und psychologisch.
Gefahrstoffunfall
Dieses Szenario betrifft Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Chemikalien, Gase) im Betrieb, z.B. Auslaufen oder Freiwerden von ätzenden, brennbaren oder giftigen Substanzen in der Fertigung oder im Lager. Alle Beschäftigten müssen über die im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe und deren Kennzeichnung Bescheid wissen (siehe Aushänge mit Gefahrstoffsymbole und das Gefahrstoffkataster im Anhang).
Beispielsituationen: Umkippen eines Fasses mit Chemikalien, Leckage in einer Rohrleitung für Gas oder Flüssigkeiten, Austritt von Dämpfen aus einer Maschine, Fehlbefüllung einer Anlage, bei der es zu einer chemischen Reaktion kommt.
Sofortmaßnahmen bei Gefahrstoffaustritt: Erkennen Sie einen Gefahrstoffunfall (z.B. austretende Flüssigkeit, Gasgeruch, Alarm eines Gaswarnmessgeräts), warnen Sie umgehend alle Umstehenden und verlassen Sie den unmittelbaren Gefahrenbereich. Rufen Sie laut z.B. “Achtung – Chemieunfall!” um andere zu alarmieren. Falls möglich, schalten Sie Zündquellen aus (Maschinen stoppen, kein Feuer, nicht rauchen, elektrische Geräte in der Nähe ausschalten sofern gefahrlos) – dies insbesondere bei brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen. Alarmieren Sie sofort intern (Notfallnummer) und schildern Sie, welcher Stoff beteiligt ist (sofern bekannt). Lösen Sie zusätzlich manuell den Alarm aus, wenn Gefahr für eine größere Umgebung besteht, damit die Evakuierung startet.
Versuchen Sie nicht eigenmächtig zu retten, was nicht zu retten ist – die eigene Sicherheit geht vor! Nur Mitarbeiter mit spezieller Unterweisung und geeigneter Schutzausrüstung (Chemikalienschutzhandschuhe, ggf. Atemschutz) dürfen einen Eindämmungsversuch unternehmen, und auch nur bei geringfügigen Mengen ungefährlicher Stoffe. Beispiel: Ein kleines Leck an einem Behälter mit ungefährlicher Flüssigkeit kann man, falls vorhanden, mit bereitliegenden Auffangwannen oder Bindemittel sichern. Bei giftigen oder unbekannten Stoffen ist hingegen sofort der gesamte Bereich weiträumig zu räumen.
Alarmierung externer Stellen: Verständigen Sie über die interne Notfallmeldung parallel die Feuerwehr (112). Melden Sie: Art des Stoffes (wenn bekannt, z.B. “Salzsäureleckage aus 200-Liter-Fass in Halle 1”), Ausmaß (Menge, Ausbreitung) und ob Verletzte vorhanden sind. Die Feuerwehr wird ggf. Spezialkräfte (Gefahrgutzug) entsenden. Halten Sie das Sicherheitsdatenblatt des Stoffes bereit (im Gefahrstoffkataster finden Sie es, oder am besten sofort aus der Betriebsanweisung zum Stoff entnehmen), um es den Einsatzkräften zu übergeben. Zutrittsverbot: Sorgen Sie dafür, dass Unbefugte den Gefahrenbereich nicht betreten – warnen Sie auch Nachbarabteilungen, falls z.B. Dämpfe sich ausbreiten könnten.
Evakuierung bei Gefahrstoffunfall: In vielen Fällen wird eine Teil-Evakuierung ausreichend sein (z.B. nur die betroffene Halle räumen). Verkünden Sie im Zweifel über Lautsprecher die Anweisung: “Bereich X sofort verlassen und zum Sammelplatz gehen!”. Verhindern Sie, dass jemand ohne Schutz zurückbleibt um aufzuräumen – die Verschlusssicherheit (Türen schließen) ist zu beachten. An den Sammelplätzen wird dann entschieden, ob weitere Bereiche geräumt werden müssen (etwa bei starkem Rauch/Gas auch angrenzende Gebäude). Der Notfallleiter richtet eine Absperrzone ein und wartet auf die Feuerwehr. Fremdfirmen im betroffenen Bereich sind durch Aufsichtspersonen gezielt mit hinauszuführen, da sie möglicherweise die Gefahrensignale nicht erkennen.
Erste Hilfe bei Gefahrstoffexposition: Sollte jemand mit einem Gefahrstoff in Kontakt gekommen sein (Verätzung, Vergiftung, Inhalation von Rauch/Gas), leisten Sie sofort Erste Hilfe: Kontaminierte Kleidung entfernen, bei Verätzungen 15 Minuten ausgiebig mit Wasser spülen (Augendusche, Notdusche nutzen!). Verunreinigte Augen mit viel Wasser ausspülen (Augenspülflasche). Bei Einatmen von Rauch/chemischen Dämpfen den Betroffenen an die frische Luft bringen. Verständigen Sie sofort den Rettungsdienst (112), auch wenn Symptome noch mild erscheinen – manche Vergiftungen zeigen verzögert Wirkung. Halten Sie das Sicherheitsdatenblatt bereit, um den Rettungskräften/Substanzexperten genaue Infos zum Stoff zu geben. Wichtig: Eigenschutz beachten – nur helfen, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden (Handschuhe, Maske verwenden, falls vorhanden).
Nach dem Ereignis: Die Feuerwehr oder das Spezialteam wird die Stofffreisetzung stoppen und die Reinigung/Entsorgung des Gefahrstoffs veranlassen. Der betroffene Bereich bleibt gesperrt, bis Messungen bestätigen, dass keine Gefahr mehr besteht (Freigabe durch Einsatzleitung). Danach erfolgt eine Aufarbeitung: Unfallanalyse (Warum kam es dazu? Fehlgriff, technische Ursache?), Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls Nachschulung der Mitarbeiter. Der Vorfall wird dem Amt für Arbeitsschutz gemeldet, falls meldepflichtig (z.B. größerer Austritt gesundheitsgefährdender Stoffe). Alle internen und externen Dokumentationen (Unfallanzeige für BG, Umweltmeldung falls nötig) werden durch die EHS-Abteilung vorgenommen.
Im Anhang (Gefahrstoffkataster) sind alle im Betrieb genutzten Gefahrstoffe mit ihren zentralen Gefahrenmerkmalen aufgeführt – machen Sie sich mit diesen vertraut, um im Notfall rasch reagieren zu können.
Stromausfall
Ein Stromausfall kann lokal (nur das Gebäude betreffend) oder großflächig (Stadtteil) auftreten. Auch ein teilweiser Stromausfall (z.B. Ausfall einer bestimmten Anlage oder des Serverraums) wird in diesem Abschnitt behandelt. Da unser Betrieb über keine eigene Notstromversorgung für den vollen Weiterbetrieb verfügt (nur die Notbeleuchtung und Alarmanlage haben Batterie-Backup), ist bei längerem Stromausfall mit Unterbrechungen im Betriebsablauf zu rechnen. Wichtige technische Systeme (Server, Telefonanlage) sind jedoch an USV-Anlagen angeschlossen, um kurze Spannungsverluste zu überbrücken.
Unmittelbare Maßnahmen: Bei plötzlichem Stromausfall schalten sich im Gebäude automatisch die Sicherheitsnotbeleuchtungen ein, sodass Fluchtwege erkennbar bleiben. Alle Mitarbeiter sollten zunächst Ruhe bewahren und ihre laufenden Tätigkeiten sicher zum Halt bringen: Maschinen und Anlagen, die stillfallen, sind in einen sicheren Zustand zu versetzen (z.B. Maschinen-Hauptschalter aus, um unkontrolliertes Wiederanlaufen beim Wiederkehr der Spannung zu verhindern). Falls Personen in elektrisch betriebenen Aufzügen eingeschlossen sind, kontaktieren Sie sofort via Notruftaster die Hilfe – die Aufzugsrettung wird alarmiert (durch Notrufsystem oder telefonisch die Feuerwehr informieren). Mitarbeiter in der Nähe eines steckengebliebenen Aufzugs sollen beruhigend mit den Eingeschlossenen reden bis Hilfe eintrifft.
Orientierung und Kommunikation: Nutzen Sie bei unzureichendem Licht batteriebetriebene Taschenlampen (in jeder Abteilung im Notfallkasten verfügbar). Bleiben Sie nach Möglichkeit an Ihrem Standort, es sei denn, es wird eine Evakuierung angeordnet. Die Notfallkommunikation erfolgt bei Stromausfall über Firmenhandys (sofern das Mobilfunknetz noch geht) oder über die betrieblichen Funkgeräte – die zentrale Telefonanlage könnte ausfallen, ebenso die normale Beleuchtung. Der interne Notfallstab tritt zusammen, um die Lage zu beurteilen. Über Lautsprecheranlagen (sofern Notstrom verfügbar) oder Boten wird informiert, was zu tun ist.
Evakuierungsentscheidung: Ein kurzer Stromausfall von wenigen Minuten erfordert nicht zwangsläufig eine Evakuierung. Sollte jedoch absehbar sein, dass der Ausfall länger andauert (z.B. großflächiger Blackout) oder sicherheitsrelevante Systeme betroffen sind (z.B. Ausfall der Sprinklerpumpen, Ausfall der Abluft in einem Bereich mit Gefahrstoffen), kann eine geordnete Räumung des Betriebs angeordnet werden. Kriterien hierfür sind: Dunkelheit in wichtigen Bereichen, keine Lüftung in Chemikalienlagern, Heizungsausfall im Winter etc. Die Entscheidung trifft der Notfallleiter in Absprache mit Facility-Management.
Externe Information: Die Haustechnik/Facility Management wird umgehend den Energieversorger kontaktieren, um den Störungsumfang und die voraussichtliche Dauer zu erfragen. Ggf. hört man aktuelle Meldungen im Radio (Transistorradio im Notfallkasten) über größere Stromausfälle. Bei Bedarf (z.B. jemand hängt in einer elektrischen Hochregalbedienanlage fest) wird die Feuerwehr zur technischen Hilfe gerufen.
Besondere Vorsicht: In Produktionsbereichen können durch den Stromausfall versteckte Gefahren entstehen: z.B. stehen bleibende Krananlagen, Druckabfall in hydraulischen Systemen, Abschaltung von Kühlanlagen (Überhitzungsgefahr). Jede Abteilung hat daher Notfallprozeduren: z.B. Hochregallager – wenn die Beleuchtung ausfällt, sofort Tätigkeiten einstellen, Stapler parken. Druckbehälter – überprüfen, ob Sicherheitsventile ansprechen. IT-Serverraum – USV übernimmt, aber IT soll geordnet herunterfahren, wenn klar wird, dass Strom länger wegbleibt, um Datenverlust zu vermeiden.
Nach dem Wiederkehr des Stroms: Achtung beim Wiederanlauf – Maschinen können plötzlich wieder anlaufen, daher vorher ausgeschaltet lassen! Der Wiederanlauf wird koordiniert: Erst überprüft die Haustechnik, ob alle Systeme stabil sind (keine Spannungsschwankungen, keine Kurzschlüsse z.B. durch Wassereintritt). Dann werden Anlagen sequentiell wieder eingeschaltet. Jeder Bereich meldet zurück, ob alles normal funktioniert oder Schäden aufgetreten sind (z.B. durch Spannungsspitzen). Im Anschluss wird der Vorfall analysiert: War die Notbeleuchtung ausreichend? Haben die Kommunikationsmittel funktioniert? Ggf. werden Verbesserungen (z.B. zusätzliche USV, tragbare LED-Laternen in jeder Abteilung) umgesetzt.
Hochwasser
Durch die Lage besteht ein grundsätzliches Risiko für Hochwasser, insbesondere Sturmfluten. Außerdem kann Starkregen zu lokalem Hochwasser (Überschwemmung von Kellern oder Grundstück) führen. Unser Betriebsstandort liegt zwar nicht direkt in einer offiziellen Überschwemmungszone, aber in der Nähe eines kleineren Flusses, sodass bei außergewöhnlichem Hochwasser oder Dammbruch eine Gefährdung nicht ausgeschlossen ist.
Vorwarnung und Vorbereitung: Der Wetter- und Pegelwarndienst (z.B. Hochwasserwarnungen der Stadt Hamburg) wird vom Facility-Management regelmäßig verfolgt. Bei Meldung einer kritischen Hochwasserlage (z.B. Sturmflutwarnung Stufe 2 oder Starkregenwarnung rot) tritt ein interner Alarmplan “Hochwasser” in Kraft.
Dieser sieht folgende vorbereitende Maßnahmen vor:
Schutz der Infrastruktur: Mobile Hochwasserschotts und Sandsäcke, die im Lager bevorratet sind, werden an gefährdeten Türen/Toren im Erdgeschoss angebracht. Rückstauklappen der Kanalisation werden geprüft. Wichtige Dokumente oder elektronische Geräte im Erdgeschoss werden in höhere Etagen gebracht oder wasserdicht verpackt.
Räumung gefährdeter Bereiche: Befinden sich im Keller oder Erdgeschoss besonders wasserempfindliche Einrichtungen (z.B. Archive, IT-Systeme, Gefahrstofflager), so werden diese je nach Warnlage geleert oder gesichert. Das Gefahrstofflager im Keller hat beispielsweise eine Schwelle und Wanne – dennoch würden die dort gelagerten Chemikalien präventiv in höhere Lagen verlagert, um eine Kontamination bei Leckagen im Wasserfall zu vermeiden.
Kommunikation: Die Mitarbeitenden werden frühzeitig informiert: “Es besteht Hochwassergefahr, bitte bereitet Eure Bereiche vor (alles vom Boden weg, wichtige Geräte sichern)”. Falls nötig, wird ein Schichtplan angepasst oder zusätzliche Personen eingeteilt, um die Schutzmaßnahmen umzusetzen (z.B. freiwillige Helfer zum Sandsäcke füllen).
Akute Hochwasserlage:
Wenn das Wasser näherkommt oder der Pegel steigt: Mitarbeiter sollen nicht in Panik verfallen, aber umsichtig handeln. Achten Sie auf Durchsagen der Notfallleitung. Bei beginnender Überflutung bestimmter Gebäudeteile gilt: Bereich verlassen und nichts riskieren. Elektrische Anlagen im betroffenen Bereich werden stromlos geschaltet (Hauptschalter umlegen oder entsprechende Sicherungen raus, um Kurzschluss/Gefahr durch Strom im Wasser zu vermeiden). Niemand begibt sich ohne Schutzausrüstung (mind. Gummistiefel, ideal Watthose) in überflutete Bereiche. Die Notfallhelfer sperren gefährdete Abschnitte ab.
Je nach Ausmaß wird entschieden, ob eine Evakuierung des gesamten Standorts notwendig ist. Bei langsam steigendem Wasser kann ggf. das Gebäudeinneres in höhere Stockwerke aufgesucht werden (vertikale Evakuierung). Beispiel: Das Erdgeschoss nimmt Wasser, also ziehen sich Mitarbeiter ins 1. OG zurück, falls sicher erreichbar, und warten dort. Sollte aber Gefahr in Verzug sein (z.B. Wassereinbruch gefährdet die Statik oder es besteht Gefahr durch mitgeschwemmte Chemikalien/Abwasser), ordnet der Einsatzleiter die komplette Räumung zum Sammelplatz an, analog zu anderen Notfällen. In der Regel kommt es bei Hochwasser aber eher zu Sachschäden – die Personen können oft im Gebäude bleiben, sofern höher gelegene Bereiche vorhanden sind.
Externe Hilfskräfte: Die Feuerwehr kann bei extremen Hochwasserlagen pumparbeiten übernehmen oder Evakuierungen per Boot unterstützen. Steht unser Gelände unter Wasser, alarmieren wir selbstverständlich die Feuerwehr und ggf. THW (Technisches Hilfswerk) über 112 und geben Lage durch: Tiefe des Wassers, eingeschlossene Personen, auslaufende Stoffe? etc. Wichtig: Kontaminiertes Wasser (z.B. mit Öl, Chemikalien aus unserem Betrieb) muss sofort gemeldet werden, damit Umweltschutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Nach dem Hochwasser: Ist das Wasser zurückgegangen, keinesfalls unkoordiniert in die Räume gehen! Es können Sicherheitsrisiken bestehen: elektrische Restspannungen, strukturelle Schäden am Gebäude, Verunreinigung mit Schadstoffen. Fachkundige (z.B. Elektriker, Statiker) prüfen zuerst. Die Reinigung und Instandsetzung wird vom Facility-Management geleitet – hierbei wird eine Checkliste aus dem Anhang “Hochwasser-Wiederanlauf” abgearbeitet (z.B. elektrische Geräte trocknen/prüfen, Lagerware auf Schäden kontrollieren, Schimmelbildung vorbeugen). Betroffene Beschäftigte erhalten ggf. Hilfe bei der Beschaffung von Ersatz-Arbeitsmitteln. Größere Hochwasserschäden werden den Versicherungen gemeldet. Eine Nachbesprechung klärt, wie wir uns zukünftig noch besser schützen können (z.B. bauliche Veränderungen, bessere Drainage, falls nötig).
IT-Ausfall - Definition:
Unter IT-Ausfall wird hier ein größeres Versagen der informationstechnischen Systeme verstanden, das die Arbeitsfähigkeit des Betriebs erheblich beeinträchtigt. Dazu zählen: Totalausfall des Firmennetzwerks oder Internetzugangs, Serverausfall (z.B. Produktionsleitsystem nicht verfügbar), Ausfall der Telefonanlage (VoIP-Telefone) oder auch Cyberangriffe (Ransomware, Hacking), die IT-Systeme lahmlegen. Da die Produktion und Verwaltung heutzutage stark von IT abhängig sind, kann ein solcher Notfall Betriebsprozesse stören, auch wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Nichtsdestotrotz erfordert ein IT-Notfall ein systematisches Vorgehen, um Daten zu schützen und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Erste Reaktion bei IT-Störungen: Mitarbeiter, die einen IT-Ausfall bemerken (z.B. “Netzwerk nicht erreichbar” oder “Computer eingefroren”, verdächtige Verschlüsselungsmeldung auf dem Bildschirm), informieren sofort die interne IT-Abteilung bzw. den IT-Administrator (Kontaktdaten im Notfallkontaktplan). Bis klare Anweisungen kommen, sollte man keine unbedachten Handlungen durchführen (z.B. nicht sofort den Rechner neu starten, falls es ein Cyberangriff sein könnte – das könnte Spuren vernichten). Im Falle eines Cybersecurity-Vorfalls (z.B. Erpressungstrojaner auf dem Bildschirm) trennen Sie möglichst als Sofortmaßnahme den betroffenen Rechner vom Netzwerk (Netzwerkkabel ziehen, WLAN deaktivieren) – dies kann Ausbreitung des Schadprogramms verhindern.
Alarmierung: Der IT-Leiter entscheidet je nach Schwere, ob der IT-Notfallplan aktiviert wird. Bei kritischen IT-Ausfällen (z.B. komplette Produktionsstillstand weil IT weg) alarmiert er umgehend das Notfallteam. Möglicherweise tritt parallel eine andere Alarmierung auf – z.B. bei einem Brand im Serverraum würde ja Feueralarm priorisieren, der IT-Ausfall ist dann Folge. In Abwesenheit des IT-Leiters sollen die Mitarbeiter an der Hotline oder Helpdesk eigenständig den Notfall-Eskalationsprozess starten, wenn offensichtlich ein größeres Problem vorliegt. Auch externe IT-Dienstleister oder das Cyber-Notfallteam des BSI können einbezogen werden, wenn nötig (für Cyberangriffe hat das BSI eine Notfall-Hotline).
Betriebsablauf während IT-Ausfall: Fällt das zentrale ERP-/Steuerungssystem aus, müssen Übergangslösungen greifen. In Produktionsbereichen wird – sofern sicherheitlich vertretbar – auf manuelle Steuerung umgestellt: z.B. Maschinen im Handbetrieb, Auftragsdokumentation auf Papier. Kritische Prozessschritte, die ohne IT nicht sicher überwacht werden können, werden angehalten. Im Bürobereich sind Mitarbeiter angehalten, zunächst Ersatzaufgaben zu erledigen, die ohne Computer gehen (Ablage, Reinigungsarbeiten, Schulungsunterlagen lesen). Sollte der Ausfall länger dauern, kann die Betriebsleitung evtl. einen vorzeitigen Schichtabbruch anordnen, um Beschäftigte nicht untätig zu halten – diese Entscheidung wird kommuniziert, wenn absehbar ist, dass vor X Stunden kein IT-Service wiederkommt.
Datensicherung und Wiederherstellung: In unserem Unternehmen werden regelmäßige Backups aller wichtigen Daten erstellt (täglich inkrementell, wöchentlich Vollbackup), die auf einem getrennten Server und zusätzlich offline (Wechselmedium) gelagert werden. Diese Backup-Strategie ermöglicht es, im Falle eines Datenverlusts oder einer Verschlüsselung durch Malware, die Systeme in einem definierten Zustand wiederherzustellen. Die IT-Abteilung unterhält einen IT-Notfallhandbuch-Teil (in Anlehnung an BSI-Standard 200-4), der genaue Schritte enthält, wie Server neu aufzusetzen sind, wo Installationsmedien liegen etc. – dies würde hier zu weit führen, aber ist in der IT-Dokumentation hinterlegt. Wichtig für alle: Keine eigenmächtigen Versuche, Daten wiederherzustellen, wenn man nicht autorisiert ist – das übernehmen die IT-Experten.
Kommunikation ohne IT: Wenn das interne E-Mail-System und Intranet ausfallen, weichen wir auf alternative Kommunikationswege aus. Zum Beispiel kann eine WhatsApp-Broadcastgruppe oder SMS-Kette etabliert werden, die Führungskräfte informiert, welche es dann an ihre Teams weitergeben (siehe Kommunikationsplan). Außerdem werden analoge Mittel genutzt: Aushänge am Schwarzen Brett oder Durchsagen, falls die Telefonanlage noch geht. Für den Fall, dass auch Telefone nicht funktionieren, sind wichtige Personen wie Schichtleiter mit Firmenhandys ausgestattet.
Cyberangriff – Spezialfall: Bei einem gezielten Angriff (z.B. Hacker fordert Lösegeld) ist neben den IT-Maßnahmen (Netz vom Internet trennen, Forensik einleiten) auch die Geschäftsleitung und ggf. Polizei zu informieren. Ein Cyberangriff kann ggf. als Straftat angezeigt werden. Das BSI ist bei schweren Fällen (Kritische Infrastruktur, massive Auswirkungen) ebenfalls binnen 24 Stunden zu benachrichtigen gemäß Gesetz. Diese Schritte übernimmt die Leitung; für die meisten Mitarbeiter gilt: Vorkommnisse sofort melden, verdächtige E-Mails nicht anklicken, USB-Sticks unbekannter Herkunft nicht einstecken – das fällt unter Prävention. Im Akutfall den Anweisungen der IT folgen (z.B. “Alle PCs sofort herunterfahren und ausgeschaltet lassen”).
Wiederanlauf: Sobald die IT-Probleme behoben sind, erfolgt ein gestufter Wiederanlauf der Systeme. Die IT informiert, welche Dienste ab wann wieder nutzbar sind. Mitarbeiter melden eventuelle verbleibende Störungen weiter. Nach dem Vorfall wird dieser analysiert: War es ein technischer Defekt (dann vorbeugend etwa Redundanz verbessern), oder ein Cyberangriff (dann Sicherheitsmaßnahmen erhöhen, Schulungen zu Phishing machen etc.). Auch dieser Notfall wird dokumentiert und im Sicherheitskreis besprochen.
Im Anhang befindet sich ein IT-Notfallplan-Kurzversion (“Verhalten bei IT-Notfällen” als Aushang ähnlich einem Brandfallplan) – dieser fasst für alle Mitarbeiter zusammen, was im IT-Notfall zu tun ist (analog einer BSI-Notfallkarte). Dadurch soll auch ohne Nachlesen im Handbuch klar sein, wie man sich verhalten soll.
Amok / gewalttätiger Eindringling
Eine der gefährlichsten Situationen ist eine Amoklage – d.h. ein oder mehrere Täter üben willkürlich Gewalt gegen Personen aus, z.B. mit Waffen. Auch Bedrohungen, Geiselnahmen oder Terroranschläge fallen in diese Kategorie extremer Gefahren. Es gibt keine starre Vorschrift, wie man sich zu verhalten hat, denn jede Lage ist anders und erfordert situatives Handeln. Trotzdem sollen hier Leitlinien vermittelt werden, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.
Warnsignale und Alarmierung: Mögliche Anzeichen können Schüsse, Schreie oder Hinweise auf einen bewaffneten Täter auf dem Gelände sein. Wer eine solche Gefahr wahrnimmt, muss sofort die Polizei (110) alarmieren. Geben Sie durch: Wer (Beschreibung des Täters, falls möglich), Wo (Position, Richtung der Bewegung), Womit (Art der Waffe, z.B. Schusswaffe, Messer), Verletzte (Zahl der Verletzten, wenn bekannt). Lösen Sie keinen Feueralarm aus – dieser würde Leute nach draußen oder auf Flure treiben, was sie gefährden könnte. Stattdessen sollte möglichst eine stille Alarmierung erfolgen: z.B. per Telefonkette oder ein Codewort per Durchsage (“Herr Meyer bitte sofort in Raum 3” o.Ä., je nach internem Alarmkonzept), um Mitarbeiter zu warnen, ohne den Täter aufmerksam zu machen. In unserem Unternehmen wird im Amokfall – soweit Zeit ist – per PA-Anlage eine Durchsage gemacht: “Achtung, Sicherheitsalarm. Verlassen Sie nicht die Räume! Schließen Sie die Türen ab!” (Dieser Text ist bewusst neutral gehalten, um auch Fremde halbwegs zu informieren).
Verhalten bei akuter Amok-Gefahr: Die Polizei gibt die generelle Empfehlung “Flüchten. Verstecken. Alarmieren.” als Grundregel aus.
Konkret bedeutet das:
Flüchten: Wenn Sie sich in unmittelbarer Nähe des Täters befinden und sicher eine Fluchtmöglichkeit sehen, dann versuchen Sie schnellstmöglich den Gefahrenbereich zu verlassen. Rennen Sie aber nicht kopflos irgendwohin – es muss ein sicherer Weg sein (z.B. raus aus dem Gebäude, wenn der Täter drinnen ist; oder in ein gesichertes Stockwerk, wenn er draußen ist). Warnen Sie andere Personen auf dem Weg, nehmen Sie Kollegen mit, soweit das ohne Verzögerung möglich ist. Sammeln Sie sich in sicherer Entfernung und informieren Sie die Polizei über Ihre Beobachtungen. Wichtig: Flüchten Sie nur, wenn Sie sich dadurch nicht noch mehr exponieren – oft ist Verstecken besser (siehe unten).
Verstecken: Können Sie nicht sicher fliehen, suchen Sie sofort ein Versteck oder Barrikade. Verschließen oder verbarrikadieren Sie die Tür zum Raum, in dem Sie sich befinden (Möbel davor schieben). Löschen Sie Licht, ziehen Sie Vorhänge zu. Halten Sie absolute Ruhe! Schalten Sie Handy und alle Geräte auf lautlos (Vibrationsalarm ebenfalls aus). Bleiben Sie außer Sicht (z.B. hinter einem schweren Schrank, unter dem Schreibtisch). Eine verschlossene Tür stellt für Täter meist ein Hindernis dar – er wird eher weiterziehen.
Alarmieren: Wie oben erwähnt, rufen Sie die Polizei sobald Sie in Sicherheit sind oder ein versteck haben und es gefahrlos möglich ist. Geben Sie der Polizei so viele Informationen wie möglich, flüstern Sie oder bleiben Sie am Telefon, auch wenn Sie nichts sagen können – die Polizei versucht dann, Sie zu orten. Zusätzlich sollten innerbetriebliche Stellen informiert werden, sofern noch nicht erfolgt – etwa der Empfang oder Sicherheitsdienst, damit diese keine neuen Leute ins Gebäude lassen und den Alarm an alle internen weitergeben.
Konfrontation: Ein direktes Aufeinandertreffen mit dem Täter ist die Worst-Case-Situation. Bleiben Sie wenn möglich in Deckung. Gibt es keine Deckung und kein Fluchtweg, versuchen Sie zu deeskalieren: Hände sichtbar, keine plötzlichen Bewegungen, sprechen Sie beruhigend (wenn Kommunikation möglich erscheint). Keine Heldentaten! Ein Angriff auf den Täter ist nur als letzte absolut notwendige Möglichkeit in Betracht zu ziehen, wenn kein Ausweg bleibt und Ihr Leben unmittelbar bedroht ist. In solch einer Extremsituation könnten mehrere Personen gemeinsam versuchen, den Täter zu überwältigen (mit Gegenständen werfen, angreifen), aber dies ist riskant – daher wirklich nur letzter Ausweg.
Eintreffen der Polizei: Sobald Polizeikräfte vor Ort sind, befolgen Sie strikt deren Anweisungen. Legen Sie ggf. Gegenstände weg, zeigen Sie Hände, identifizieren Sie sich nicht fälschlicherweise als Bedrohung. Die Polizei wird den Täter suchen und unschädlich machen. Es kann vorkommen, dass Sie von Spezialkräften evakuiert werden: Bleiben Sie ruhig, Hände hoch, zügig das Gebäude verlassen wie angewiesen. Wichtig: Auch nach Ende der akuten Gefahr kann es sein, dass das Gelände ein Tatort ist – betreten Sie nichts ohne Erlaubnis, verschieben Sie keine Gegenstände. Alle Mitarbeitenden werden vermutlich von der Polizei befragt werden (was gesehen, was gehört etc.). Unterstützen Sie die Ermittlungen bestmöglich.
Nachbetreuung: Eine Amoklage ist extrem traumatisierend. Es ist mit Verletzten oder gar Toten zu rechnen. Für die Belegschaft wird unverzüglich psychologische Betreuung organisiert. Fachleute (z.B. Trauma-Psychologen der Berufsgenossenschaft oder kommunale Opferbetreuung) stehen zur Verfügung. Intern sollten Führungskräfte und Kollegen besonders sensibel sein: Betroffene bekommen Zeit zur Verarbeitung, man spricht über das Erlebte, soweit gewünscht. Falls Kollegen verletzt wurden oder Schlimmeres, sind Trauerbewältigung und ggf. Gedenkveranstaltungen ein Thema. Betriebliche Wiedereingliederung: Mitarbeiter, die einen solchen Vorfall miterlebt haben, werden nicht einfach am nächsten Tag an denselben Arbeitsplatz zurückkehren, als sei nichts gewesen. Man überlegt gemeinsam, wie und wann die Rückkehr erfolgen kann und ob Anpassungen nötig sind. Zudem muss die Notfallplanung selbst nach so einem Ereignis überprüft werden: Was hat funktioniert (z.B. Alarmierungskette), wo gab es Probleme? Diese Erkenntnisse fließen in zukünftige Präventionskonzepte ein (z.B. bessere Zugangskontrollen, Training für Bedrohungslagen).
Prävention: Bereits im Vorfeld sollte das Unternehmen eine Kultur der Aufmerksamkeit pflegen – d.h. frühzeitig Risiken erkennen, z.B. wenn ein (Ex-)Mitarbeiter Drohungen ausspricht. Hier arbeiten wir ggf. mit der Polizei zusammen (Gefährderansprache etc.). Außerdem werden Beschäftigte in regelmäßigen Abständen zum Thema “Umgang mit Bedrohungen” geschult, damit Warnzeichen erkannt und gemeldet werden (z.B. fremde Personen ohne Ausweis im Gebäude sofort ansprechen/melden). Das Unternehmen unterhält einen Alarmplan Amok, der nicht öffentlich aushängt, sondern wichtigen Personen intern bekannt gegeben ist (um dem Täter keine Infos zu geben).
Zusammengefasst hoffen wir alle, dass dieser Fall nie eintritt. Doch falls doch, sollen obige Leitlinien helfen, möglichst viele Menschenleben zu schützen. Jeder sollte die Grundregel verinnerlichen: Flüchten – Verstecken – Alarmieren.
Medizinischer Notfall
Unter einem medizinischen Notfall verstehen wir Situationen, in denen eine Person akut erkrankt oder verletzt ist und dringend medizinische Hilfe benötigt. Das kann ein Arbeitsunfall sein (z.B. Verletzung an einer Maschine, Sturz aus Höhe) oder ein plötzliches Gesundheitsproblem (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, epileptischer Anfall) bei Mitarbeitern oder Besuchern. Schnelles und richtiges Handeln kann hier Leben retten. Daher hat unser Betrieb ein engmaschiges Netz aus Ersthelfern (siehe 2.1) und entsprechende Ausrüstung (Erste-Hilfe-Kästen, Augenduschen, Notfalltrage, ggf. AED).
Ablauf bei Personennotfall: Entdeckt jemand eine Person, die offensichtlich medizinische Hilfe braucht (liegt am Boden, schreit vor Schmerz, reagiert nicht etc.), gilt: sofort Hilfe rufen! Rufen Sie laut um einen Ersthelfer: “Erste Hilfe! Hierher!”. Jeder Mitarbeiter weiß, dass er bei solchen Rufen nicht zögern darf – im Zweifel läuft man hin und bietet Hilfe an. Parallel oder durch einen zweiten Anwesenden muss der Rettungsdienst (Notruf 112) alarmiert werden, wenn es sich um mehr als eine Bagatelle handelt. Lieber einmal zu oft den Notruf wählen: Die 112-Disponenten helfen auch telefonisch mit Anweisungen. Geben Sie an: Was ist passiert? (Unfall? Erkrankung?), Wo? (Adresse, Gebäude, ggf. Stockwerk), Wie viele Verletzte?, Welche Art von Verletzungen/Symptomen?, Warten auf Rückfragen!
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernehmen unsere ausgebildeten Ersthelfer die Versorgung. Die allgemeinen Grundsätze lauten: Eigenschutz beachten, dann prüfen, rufen, helfen. Also Bewusstsein prüfen, Atmung prüfen. Bei Bewusstlosigkeit aber normaler Atmung: stabile Seitenlage. Bei Atem-Kreislauf-Stillstand: sofort HLW (Herzdruckmassage und Beatmung im Wechsel 30:2) beginnen und den AED holen lassen, falls vorhanden. Bei stark blutenden Wunden: sterile Wundauflage, Druckverband, hochlagern. Bei möglichen Wirbelsäulenverletzungen: Person nicht unnötig bewegen, ggf. stabilisieren. Niemand bleibt allein – sorgt dafür, dass immer jemand beim Verletzten bleibt, der beruhigt und betreut, bis Profis da sind. Ein anderer erwartet die Rettungskräfte an der Einfahrt und führt sie schnell zum Patienten.
Spezielle Notfälle: Bei einem chemischen Unfall mit Verletzung – z.B. Verätzung – ist neben Erster Hilfe auch wichtig, die Umgebung zu informieren (damit sich nicht weitere vergiften). Beim elektrischen Unfall erst Strom abschalten, bevor man hilft (Selbstschutz!). Beim Herz-Kreislauf-Notfall (Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall) zählt jede Minute: Symptome erkennen (z.B. bei Schlaganfall FAST-Schema: Face, Arms, Speech, Time) und sofort 112, auch wenn Betroffener es herunterspielen will. Wir haben ein Notfallmedizinsches Poster in jeder Abteilung, das die wichtigsten Schritte bei verschiedenen Notfällen stichwortartig aufzählt (z.B. “starke Blutung – Druckverband” etc.).
Dokumentation und Meldung: Jeder Arbeitsunfall, der einen Notarzteinsatz erfordert, wird im Verbandbuch dokumentiert und der Berufsgenossenschaft gemeldet (Unfallanzeige ab 3 Tagen Ausfall, bei schweren Unfällen sofort). Der Sicherheitsingenieur untersucht den Unfallhergang, um ggf. zukünftige Prävention abzuleiten. Bei medizinischen Notfällen ohne Unfall (z.B. Kollege erleidet Herzinfarkt) entfällt die BG-Meldung, aber der Vorfall wird intern festgehalten (für betriebliches Gesundheitsmanagement).
Nachbereitung: Betroffene Kollegen und Helfer werden nach schweren medizinischen Notfällen psychologisch betreut, falls nötig (z.B. wenn man eine Reanimation durchführen musste, die Person aber verstarb, ist das belastend – hier steht die BG oder der Betriebsarzt mit Betreuung zur Seite). Zudem wird überprüft, ob alles optimal lief: War der Notruf schnell? War der Ersthelfer einsatzfähig und das Material in Ordnung? Gegebenenfalls werden daraus Verbesserungen abgeleitet (mehr Ersthelfer schulen, AED anschaffen etc.). Die Schulungen der Ersthelfer und Unterweisungen aller Mitarbeiter in Erste-Hilfe-Grundregeln erfolgen regelmäßig, wie gesetzlich gefordert (jährliche Unterweisung in Notfallmaßnahmen) – Nachweise im Anhang.
Eine geordnete Evakuierung kann im Ernstfall Leben retten. Unser Evakuierungskonzept stellt sicher, dass alle Personen das Gebäude schnell und sicher verlassen und sich an sicheren Orten sammeln. Es gibt zwei definierte Sammelplätze (Sammelplatz A und B) außerhalb des Gebäudekomplexes, um bei Bedarf flexibel reagieren zu können
je nach Windrichtung oder Gefahrenort kann einer der Sammelpunkte günstiger sein. Beide Sammelplätze sind als grüne Schilder mit dem weißen Sammelplatz-Symbol gekennzeichnet und befinden sich: A – auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang (für Büroflügel und angrenzende Fertigungshalle), B – auf der Freifläche hinter dem Hochregallager (für Lagerbereiche und ggf. als Ausweichplatz). Diese Orte wurden vom Unternehmer als sichere Bereiche festgelegt, die von allen Personen schnell und sicher erreichbar sein müssen. Sie liegen ausreichend entfernt vom Gebäude, sodass man vor Feuer, Rauch oder Trümmern geschützt ist, und sie blockieren nicht die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge.
Alarmierung im Evakuierungsfall:
Ein Evakuierungsalarm wird in der Regel durch die Brandmeldeanlage (Sirenen und Blinklichter) oder durch eine Lautsprecherdurchsage ausgelöst. Zusätzlich kann jeder Beschäftigte manuell Alarm geben, wenn eine akute Gefahr wahrgenommen wird – z.B. Feueralarmmelder betätigen oder “Evakuierung!” rufen, falls keine technischen Mittel vorhanden. Im Betrieb ist festgelegt, dass bei Alarmton unverzüglich alle Personen ihre Tätigkeit stoppen und das Gebäude verlassen. Zögern Sie nicht, persönliche Gegenstände mitzunehmen – Personenschutz geht vor Sachschutz!* Nehmen Sie nur Mantel oder Schlüssel, falls griffbereit, wenn es z.B. draußen sehr kalt ist. Schließen Sie die Türen hinter sich, aber schalten Sie nichts ab, was nicht sofort gefahrlos abzuschalten ist (Computer kann man anlassen, Zeit fehlt).
Fluchtwege und Ausgänge: Orientieren Sie sich an den grünen Fluchtwegschildern mit dem weißen Pfeil und Laufsymbol. Die Hauptfluchtwege sind in den Flucht- und Rettungsplänen grafisch dargestellt und vor Ort ausgeschildert. Im Bürotrakt führen die Flure zu zwei zentralen Treppenhäusern und dem Haupteingang; zusätzlich gibt es Notausgänge an den Gebäudekopfseiten. In der Fertigungshalle sind mehrere große Hallentore sowie Notausgangstüren vorhanden, die ins Freie leiten. Jeder Bereich hat mindestens zwei unabhängige Fluchtwege (Rettungsweganforderung nach Bauordnung). Beachten Sie: Aufzüge dürfen im Evakuierungsfall nicht benutzt werden (Stromausfallgefahr – Personen könnten steckenbleiben). Stattdessen die Treppen benutzen; dabei immer auf der rechten Seite gehen (Rettungskräfte könnten links entgegenkommen).
Verhalten der Mitarbeitenden: Gehen Sie zügig, aber ohne zu rennen nach draußen. Helfen Sie Mitmenschen, vor allem Besucher oder Kollegen mit Handicap. Die Evakuierungshelfer unterstützen hierbei, auch Fremdfirmen werden ausdrücklich einbezogen: Fremdfirmen-Mitarbeiter folgen den gleichen Fluchtwegen und werden am Sammelplatz mitgezählt. Wichtig: Bleiben Sie als Gruppe zusammen, insbesondere Abteilungen sollten gesammelt zum Sammelplatz gehen, damit dort gleich das Abteilungsweise Abhaken erfolgen kann. Niemand sollte vorzeitig das Gelände verlassen (auch nicht mit dem Auto wegfahren), bis die Lage geklärt ist – sonst wird man eventuell als vermisst gesucht, was die Einsatzkräfte unnötig bindet.
Sammelplätze: An Sammelplatz A (Parkplatz) und Sammelplatz B (Rückseite Gelände) befinden sich Hinweisschilder und jeweils ein Notfallkoffer mit Megaphon, Warnwesten und einer Liste der Mitarbeiter. Die Bereichs- oder Teamleiter übernehmen dort die Rolle der Musterung: Sie haben aktuelle Anwesenheitslisten (bzw. es wird eine durch Personalbüro täglich gepflegte Anwesenheitsübersicht bereitgehalten – im einfachsten Fall wird über die Stechuhr/Gate-Liste ermittelt). Jeder Bereichsleiter prüft, ob alle seine Mitarbeiter da sind. Besucher melden sich bei der Empfangskraft, die das Besuchsregister griffbereit hat und diese Personen abhakt. Fremdfirmen melden ihre anwesenden Mitarbeiterzahlen entweder vorher an die Koordinationsperson oder werden jetzt erfragt. Meldekette am Sammelplatz: Sobald ein Teamleiter feststellt “Person fehlt” oder “alle da”, meldet er dies laut an den Sammelplatzleiter (das ist idR der Notfallleiter oder dessen Vertreter am Platz A, und ein benannter Stellvertreter am Platz B). Vermisste Personen werden mit Namen und zuletzt bekannter Aufenthaltszone an die Feuerwehr/Polizei weitergegeben, damit diese gezielt suchen kann.
Kommunikation und Verbleib am Sammelplatz: An der Sammelstelle erhalten alle Anwesenden weitere Informationen. Sollte ein Sammelplatz selbst gefährdet sein (z.B. Rauch zieht dorthin, oder es regnet Chemikalien), kann der Notfallleiter entscheiden, zum zweiten Sammelplatz oder an einen anderen sicheren Ort zu wechseln. Das wird dann vor Ort per Megaphon durchgegeben. Niemand kehrt zurück ins Gebäude, bis offiziell Entwarnung gegeben wurde! Die Entwarnung (“Alles sicher, zurück zur Arbeit” oder “Feierabend, heute nicht mehr rein”) wird vom Einsatzleiter erteilt, in Abstimmung mit Behörden. Falls der Betrieb nicht am gleichen Tag wieder aufgenommen werden kann, erfolgt eine geordnete Abholung persönlicher Gegenstände später oder es wird organisiert, dass die Belegschaft nach Hause geschickt wird.
Besondere Personengruppen: Für Mitarbeiter oder Besucher mit eingeschränkter Mobilität (z.B. Rollstuhlfahrer) gibt es vorher festgelegte Helfer. In den Treppenhäusern sind sogenannte Rettungsstuhl (Evakuierungsstuhl) stationiert, mit denen gehbehinderte Personen von Helfern über die Treppe nach unten transportiert werden können. Sollte das nicht sofort möglich sein, gelten die Treppenhauspodeste als Sicherer Bereich (nach Bauordnung besonders geschützte Zone) – die Feuerwehr weiß, dort zuerst nach Personen zu schauen, die Hilfe brauchen.
Integration der Fremdfirmen: Wie bereits erwähnt, werden Fremdfirmen und Besucher komplett in die Evakuierung integriert. Die Empfangsmitarbeiter oder die jeweiligen Betreuer der Fremdfirmen übernehmen während der Evakuierung Verantwortung für “ihre” betriebsfremden Personen, sorgen also dafür, dass diese die Anweisungen verstehen und an den Sammelplatz gelangen. Alle Fremdarbeiter haben bei Zugang zum Werk ein Merkblatt erhalten, auf dem unser Alarm- und Evakuierungskonzept in Kurzform steht (z.B. Sirenensignal –> bedeutet Sammelplatz aufsuchen). Bei Ausschreibungen mit Fremdfirmen wird im Vorfeld geklärt, dass deren Personal im Ereignisfall unseren Weisungen unterstellt ist und an Übungen teilnimmt.
Räumungspläne: Im Anhang sind die Flucht- und Räumungspläne des Gebäudes in Farbe abgedruckt (Kap. 5.1). Diese Pläne hängen auch an zentralen Stellen der Arbeitsstätte aus (z.B. Eingangsbereich, Flure). Darauf sind die Standorte der Feuermelder, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Fluchtwege und Notausgänge klar eingezeichnet. Jeder Mitarbeiter sollte sich mit den Plänen vertraut machen: Wo bin ich, wo ist der nächste Ausgang, wo ist der Sammelplatz von hier aus? Ein Blick auf den Plan kann im Ernstfall entscheidend sein. Die Pläne werden mindestens jährlich aktualisiert und angepasst, wenn bauliche Änderungen erfolgen.
Evakuierungsübungen: Gemäß ArbStättV werden in angemessenen Abständen (mindestens einmal jährlich) Evakuierungsübungen durchgeführt. Diese Übungen werden vorher angekündigt oder auch unangekündigt durchgeführt, um den Ernstfall realistisch zu proben. Während der Übung wird die Dauer gemessen, und Beobachter notieren, ob z.B. Fluchtwege frei waren, ob alle Alarme funktionierten, ob Fremde korrekt mit einbezogen wurden. Im Anschluss findet eine Nachbesprechung mit dem Notfallteam statt. Etwaige Mängel (z.B. Mitarbeiter X hat Alarm nicht gehört, Notausgang Y war verstellt) werden ausgewertet und behoben. Auch externe Partner können in Übungen einbezogen werden – etwa die Feuerwehr für eine Alarmübung. Die erfolgreiche Teilnahme an Evakuierungsdrills wird in den Unterweisungsnachweisen dokumentiert.
Fazit: Die Evakuierung ist immer ultima ratio zum Personenschutz. Dieses Konzept soll garantieren, dass im Gefahrenfall alle Anwesenden schnell in Sicherheit gebracht werden. Wichtig sind klare Signale, eingespielte Routinen und Disziplin – dann können wir auch komplexe Lagen meistern, sei es Feuer, Chemieunfall oder eine andere Bedrohung.
Im Anhang sind unterstützende Dokumente, Pläne und Nachweise zusammengestellt, die integraler Bestandteil des Notfallhandbuchs sind. Das Anhangsverzeichnis gibt einen Überblick über alle Anhänge:
Flucht- und Rettungspläne:
Grundrisspläne des Bürotrakts, der Fertigungshallen und Lagerbereiche mit eingezeichneten Fluchtwegen, Notausgängen, Standorten von Feuerlöschern, Wandhydranten, Erste-Hilfe-Kästen, Notrufeinrichtungen etc. (DIN ISO 23601 konforme Pläne). Diese Pläne sind farblich hervorgehoben und werden auch im Gebäude ausgehängt. Sie dienen zur Orientierung im Notfall und als Planungsgrundlage für Rettungskräfte (zusätzlich gibt es separate Feuerwehrpläne nach DIN 14095, die der Feuerwehr zur Verfügung stehen).
Sammelplatzübersicht:
Ein Lageplan des Betriebsgeländes, der die Positionen der beiden Sammelplätze A und B zeigt, inklusive der Wege dorthin von den verschiedenen Gebäudeteilen. Zudem sind auf diesem Plan die örtlichen Gegebenheiten vermerkt (z.B. Standort der Feuerwehrzufahrt, Hydranten, mögliche Absperrpunkte). Dieser Plan hilft insbesondere neuen Mitarbeitern, Fremdfirmen und Rettungskräften, die Sammelstellen schnell zu finden. (Er wird z.B. bei Unterweisungen gezeigt und ist im Intranet abgelegt.)
Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis):
Eine vollständige Liste aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe gemäß §6 GefStoffV. Für jeden Stoff sind aufgeführt: Name/Produkt, verwendeter Bereich, Mengenkategorie, Einstufung (Gefahrensymbole/H-Sätze), Lagerort und ein Verweis auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt. Dieses Verzeichnis wird gepflegt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Lagerleiter. Es steht allen Beschäftigten und ihren Vertretern zur Einsicht zur Verfügung. Im Notfall kann das Gefahrstoffkataster den Einsatzkräften übergeben werden, damit sie über die potenziellen chemischen Risiken informiert sind.
Schulungs- und Unterweisungsnachweise:
Hier werden die Dokumentationen aller relevanten Ausbildungen und Übungen gesammelt: z.B. die Teilnahmezertifikate der Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildungen (mit Datum und Ausbildungsorganisation), die Benennungsurkunden und Trainingsnachweise der Brandschutzhelfer (inkl. letzter praktischer Löschübung), sowie die Jahresunterweisungen aller Mitarbeiter im Notfallschutz (Themen: Verhalten im Brandfall, Alarmierungswege etc.), welche gemäß DGUV und ArbStättV dokumentiert werden müssen. Auch Unterweisungsnachweise für Fremdfirmen (Sicherheitsunterweisung vor Arbeitsaufnahme) sind hier abgeheftet. Diese Nachweise belegen, dass die vorgeschriebenen Qualifikationen vorhanden sind und regelmäßig aufgefrischt wurden. Im Ernstfall könnte dies auch gegenüber Behörden/Versicherungen relevant sein.
Checklisten:
Verschiedene Checklisten zur Unterstützung vor, während und nach Notfällen: Beispielsweise eine Evakuierungs-Checkliste für Evakuierungshelfer (Punkte, die beim Verlassen des Bereichs zu prüfen sind: Türen zu, niemand zurückgeblieben, Behinderung gemeldet etc.), eine Notfall-Team-Checkliste (wer alarmiert wen – zur Kontrolle, dass niemand vergessen wurde, und welche Aufgaben abzuarbeiten sind, etwa “Unfallstelle absichern”, “Strom abschalten?”), sowie Übungs-Auswertungschecklisten (Fragenkatalog zur Bewertung von Notfallübungen, z.B.: “Wurden alle Personen alarmiert?”, “Waren Fluchtwege frei?”, “Wurden Dritte Personen (Besucher/Fremdfirmen) hinausbegleitet?” etc.). Ferner gibt es technische Checklisten, z.B. für Wartung der Notstrombeleuchtung oder monatliche Kontrolle der Erste-Hilfe-Kästen. Diese Listen helfen, die Notfallvorsorge systematisch in den Griff zu bekommen und bei Hektik im Ernstfall nichts Wichtiges zu übersehen.
Kommunikations- und Alarmpläne:
Hier sind die Kommunikationswege grafisch oder tabellarisch dargestellt. Ein Alarmplan zeigt zum Beispiel in einer Flussgrafik, wer wen informiert, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt (Alarmierungskette). Dieser Alarmplan ist zudem im Unternehmen an ausgewählten Stellen verfügbar (z.B. im Leitstand und im Büro der Geschäftsführung) und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft – insbesondere Telefonnummern und Rufbereitschaften müssen stimmen. Ebenfalls im Anhang findet sich eine Notfall-Telefonliste mit allen relevanten internen Durchwahlen und externen Notfallnummern (Polizei, Feuerwehr, Giftnotruf, Störungsdienste für Gas/Wasser/Strom, Notfall-Elektriker, Schlüsseldienst etc.). Darüber hinaus ist ein Kontaktplan für Behördenmeldungen vorhanden, der beschreibt, wann welche Behörde zu informieren ist (z.B. Gewerbeaufsichtsamt nach schwerem Unfall, Datenschutzbehörde bei IT-Leck etc.) – dies unterstützt das Notfallteam in der Rechtskonformität.
Alle genannten Anhänge sind integraler Bestandteil des Notfallhandbuches. Sie werden – wie das Handbuch selbst – regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Änderungen in den Anhängen (z.B. neue Gefahrstoffe, geänderte Telefonliste) sind versioniert festzuhalten. Bei der Ausgabe des Handbuchs an Führungskräfte oder zur Verwendung im Betrieb sind diese Anhänge mitzuführen, damit im Ernstfall sofort auf alle wichtigen Informationen zurückgegriffen werden kann.
Verteiler: Das Notfallhandbuch (inkl. Anhänge) liegt gedruckt an zentralen Stellen aus (z.B. Leitwarte, Sekretariat, Werksschutz) und ist im Intranet elektronisch abrufbar. Jedes Mitglied des Notfallteams besitzt eine persönliche Kopie. Neue Mitarbeiter und Fremdfirmen erhalten im Rahmen der Sicherheitseinweisung einen Auszug der wichtigsten Kapitel (Sofortmaßnahmen, Alarmwege, Sammelplätze).
Schlusswort: Durch dieses Notfallhandbuch und die gelebte Notfallorganisation wollen wir gewährleisten, dass im Falle eines Falles jeder weiß, was zu tun ist. Dennoch hoffen wir natürlich, dass viele der hier beschriebenen Situationen nie eintreten. Sicherheit hat oberste Priorität – mit vorbeugendem Arbeitsschutz, regelmäßigen Schulungen und einem wachsamen Auge können wir Notfälle vermeiden. Sollte doch etwas passieren, vertrauen wir auf unsere Vorbereitung und Zusammenarbeit. Im Notfall gilt: Ruhe bewahren, Besonnen handeln und aufeinander achten.
